Sorgfaltspflicht
Monday Mountains, ausführend Christina Döderer, erbringt die vereinbarte Aktivität mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, hat Monday Mountains nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden.
Teilnahme auf eigene Gefahr
Bei Outdooraktivitäten, wie Bergwanderungen, werden sowohl Monday Mountains als auch die Teilnehmer*innen mit natürlichen Situationen konfrontiert, die nicht voll beherrschbar sind. Jede/r Teilnehmende erkennt dieses natürliche Restrisiko an. Selbstverständlich garantiert Monday Mountains durch die professionelle Ausbildung für eine maximal mögliche Sicherheit. Die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie an allen damit verbundenen Aktivitäten, erfolgt auf
eigene Gefahr.
Alkohol und Drogen
Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, während der Veranstaltung sowie an allen damit verbundenen Aktivitäten nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu stehen. Monday Mountains behält sich vor, Teilnehmer*innen auszuschliessen, die sich nicht daran halten.
Gesundheitliche Risiken
Über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (z.B. Allergien oder Unverträglichkeiten, Asthma, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, usw.), die möglicherweise eine Teilnahme an einer geführten Bergwanderung/Mehrtagestour ausschließt, muss Monday Mountains bereits bei der Anmeldung informiert werden. Diese Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt.
Sicherheit
Im Interesse der Sicherheit ist den Anweisungen von Monday Mountains während der der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Veranstalterin einen Ausschluss der betreffenden Person an der Teilnahme vor.
Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Monday Mountains haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Gastronomie/Hotel, sonstige Übernachtungsmöglichkeiten, Taxi- oder Busfahrten, etc.).
Foto- und Filmaufnahmen
Während der Veranstaltungen werden Foto- oder Filmaufnahmen gemacht. Diese dienen ausschließlich der Dokumentation und der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts. Sollte eine Teilnehmerin auf solchen Aufnahmen nicht erscheinen wollen, ist dies der Veranstalterin im Voraus mitzuteilen.